Entscheide zu Art. 15 Abs. 1 LAT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_349/2023Ein incidenter Kontroll des Planes de quartier (PQ) aufgrund der ISOS-Eintragung oder eines möglichen Biotops ist nicht gerechtfertigt, wenn das Projekt die charakteristischen Merkmale des ISOS-Perimeters nicht beeinträchtigt und keine hinreichenden Anzeichen für ein schützenswertes Biotop vorliegen.
- BGer 1C_32/2023Eine Initiative zur Rückzonung eines Planungsperimeters in eine inconstructible Zone ist nicht bereits manifest widerrechtlich, wenn die zugrundeliegenden Planungsdaten älter als 15 Jahre sind und die Initiative eine sinnvolle Abwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT ermöglicht.
- BGer 1C_212/2022Die Anwendung von Art. 47 LATC (antizipatorische negative Wirkung von Planungsänderungen) setzt eine konkrete, hinreichend begründete Gefährdung der geplanten Massnahme voraus. Eine pauschale Ablehnung von Baugesuchen aufgrund allgemeiner Überlegungen zur Zonenüberdimensionierung ist unzulässig.
- BGer 1C_438/2021Eine partielle Revision des kommunalen Bau- und Zonenreglements ist zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT massgeblich verändert haben, insbesondere durch neue gesetzliche Vorgaben wie das Zweitwohnungsgesetz oder den kantonalen Richtplan.
- BGer 1C_629/2019Eine partielle Anpassung eines Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT setzt eine sensible Änderung der Umstände voraus; bereits bekannte Umstände oder reine Interessen des Grundeigentümers rechtfertigen keine Planänderung. Die Planungsstabilität hat Vorrang vor individuellen Densifizierungsinteressen.
- BGer 1C_419/2019Die Auslegung einer kommunalen Zonenregelung, die eine Tourismuszone (T3) ausdrücklich für Ferienwohnungen vorsieht, ist nicht willkürlich, wenn sie die Erstellung von Hauptwohnsitzen in dieser Zone ausschliesst. Die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen (z. B. Art. 75b BV, LRS) muss über eine Plananpassung und nicht durch extensive…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.