Entscheide zu Art. 14 NHV
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- BGer BGE 147 II 319Der Schwellenwert von 20 GWh/Jahr in Art. 9 Abs. 2 EnV für die Qualifikation eines Windparks als von nationalem Interesse verstösst nicht gegen Art. 12 Abs. 4 EnG. Bei Überschreitung der Lärmplanungswerte sind emissionsbegrenzende Massnahmen zu ergreifen; mobile Schallschutzwände an Gebäuden gelten nicht als solche Massnahmen.
- BGer 1C_346/2014Die Genehmigung einer Windparkzone ohne hinreichende Richtplangrundlage und ohne nachvollziehbare, umfassende Interessenabwägung – insbesondere zu Alternativstandorten, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz – verletzt Bundesrecht. Die Interessenabwägung muss alle relevanten Belange (u. a. Moorschutz, Avifauna, Landschaftsbild)…
- BGer 1C_134/2014Die Interessenabwägung in der Ortsplanungsrevision Saanen muss bundesrechtliche Vorgaben (u.a. Art. 18b NHG, Art. 75b BV) beachten, doch genügen die kantonalen und kommunalen Grundlagen (z.B. aktualisiertes Naturinventar) für eine rechtmässige Abwägung, sofern keine konkreten Mängel dargelegt werden.
- BGer 1A.137/2002Die Vorinstanz hat den Sachverhalt durch Nichtbeachtung des kantonalen Reptilieninventars und Ablehnung eines Gutachtens offensichtlich unvollständig festgestellt. Die Interessenabwägung zwischen Biotopschutz und Überbauung erfordert eine wissenschaftlich fundierte Klärung der Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets.
- BGer 1A.129/2002Das öffentliche Interesse am Schutz eines regional bedeutenden Flachmoor-Biotops überwiegt die privaten Eigentumsinteressen, selbst bei teilweise beeinträchtigter Moorqualität und früherer Bauzonenzuteilung, sofern die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.