Entscheide zu Art. 12 NHG
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- BGer BGE 152 II 298Eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG liegt vor, wenn für ein Bauprojekt im Gewässerschutzbereich A U eine Bewilligung nach Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 GSchV erforderlich ist, unabhängig davon, ob es sich um eine Polizeierlaubnis oder eine Ausnahmebewilligung handelt.
- BGer 1C_243/2025Ein kantonaler Entscheid, der auf eine bereits rechtskräftig beurteilte Sache (res iudicata) verweist, ist bundesrechtswidrig, wenn der Sachverhalt des neuen Verfahrens nicht identisch ist und keine Belege für einen rechtskräftigen Entscheid vorliegen.
- BGer 1C_373/2024Altrechtliche Wohnungen nach Art. 10 ZWG dürfen gemäss Art. 11 Abs. 1 und 2 ZWG im Rahmen der vorbestehenden Hauptnutzfläche umgebaut und anschliessend als Zweitwohnungen genutzt werden, sofern keine kantonalen oder kommunalen Nutzungsbeschränkungen bestehen. Eine Gesetzeslücke liegt nicht vor, da der Bundesgesetzgeber die Umnutzung…
- BGer 1C_623/2022Die relative Standortgebundenheit einer SAC-Hütte ausserhalb der Bauzone ist zu verneinen, wenn keine gewichtigen objektiven Gründe den Standort als erheblich vorteilhafter erscheinen lassen und die Interessenabwägung den strengen Massstab zur Verhinderung der Zersiedelung nicht erfüllt.
- BGer 1C_429/2023Die Unterschutzstellung eines im ISOS inventarisierten Gebäudes durch kantonale Behörden stellt keine Bundesaufgabe dar, selbst wenn das Gebäude Teil einer Bahninfrastruktur ist. Die Rekurslegitimation von Heimatschutzverbänden nach kantonalem Recht beschränkt sich auf Planerlasse, nicht auf Einzelverfügungen.
- BGer 1C_435/2022Ein Sondernutzungsplan, der die Bebauung eines bereits als Bauzone ausgeschiedenen Gebiets konkretisiert, ohne die Grenzziehung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet zu berühren, betrifft keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV und Art. 2 NHG. Daher steht einer ideellen Organisation nach Art. 12 NHG kein Beschwerderecht gegen…
- BGer 1C_43/2023Eine Bundesaufgabe i.S.v. Art. 12 NHG liegt nur vor, wenn die bundesrechtliche Regelung den Schutz von Natur, Landschaft oder Heimat bezweckt oder eine Gefahr für schützenswerte Natur-, Orts- oder Landschaftsbilder in sich birgt. Lärmschutzmassnahmen nach USG/LSV sind auf den Schutz von Menschen zugeschnitten und begründen keine…
- BGer 1C_323/2022Die Qualifizierung einer Baute als ortsbildprägend im Sinne von Art. 9 Abs. 1 ZWG setzt im Kanton Graubünden gemäss Art. 35b KRVO/GR eine gebäudespezifische Erhaltungsregelung in der vor dem 1. Januar 2016 beschlossenen kommunalen Grundordnung voraus. Die blosse Zugehörigkeit zu einer Ortsbildschutzzone ohne gebäudespezifische…
- BGer 1C_241/2021Art. 20 Abs. 1 ZWG ist als lex specialis gegenüber Art. 12b Abs. 1 NHG zu qualifizieren, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist. Das Akteneinsichtsrecht nach Art. 29 Abs. 2 BV steht Parteien eines Verfahrens voraussetzungslos zu.
- BGer BGE 148 II 359Art. 20 Abs. 1 ZWG ist lex specialis zu Art. 12b NHG und regelt die Publikation von Baugesuchen im Anwendungsbereich des ZWG abschliessend nach kantonalem Recht, sofern keine andere Bundesaufgabe betroffen ist.
- BGer 1C_555/2020Die Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 RPG fällt bei kurzen Geltungsdauern der Nutzungspläne und bereits erteilten Baubewilligungen zugunsten der Planstabilität aus; eine Plananpassung oder Nichtigerklärung ist nicht gerechtfertigt.
- BGer 1C_490/2017Ein Nichteintretensentscheid des Kantonsgerichts auf eine Beschwerde gegen eine Sanierungsverfügung nach Art. 80 GSchG verletzt Bundesrecht, wenn die Beschwerdeführerin (Gemeinde) bundesrechtlich zur Beschwerde legitimiert ist und kein förmliches Einspracheverfahren nach Bundes- oder kantonalem Recht vorgeschrieben war. Die materielle…
- BGer 1C_382/2016Ein Wiederaufbau einer altrechtlichen Baute in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24c RPG und Art. 42 RPV zu beurteilen, nicht nach Art. 37a RPG und Art. 43 RPV. Überschreitet die Erweiterung die massvolle Grenze von 30 % oder 100 m², ist das Baugesuch abzuweisen.
- BGer 1C_346/2014Die Genehmigung einer Windparkzone ohne hinreichende Richtplangrundlage und ohne nachvollziehbare, umfassende Interessenabwägung – insbesondere zu Alternativstandorten, Biotop-, Arten- und Landschaftsschutz – verletzt Bundesrecht. Die Interessenabwägung muss alle relevanten Belange (u. a. Moorschutz, Avifauna, Landschaftsbild)…
- Appellationsgericht des VD.2015.153Die Interessen der Gesundheitsversorgung und der städtebaulichen Entwicklung überwiegen den Denkmalschutz und den Umgebungsschutz der betroffenen ISOS-Objekte, insbesondere da der Bebauungsplan die kantonalen Schutzvorgaben einhält und die Beeinträchtigung der Rheinsilhouette durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt ist.
- BGer 1C_57/2016Die Genehmigung eines Strassenbauprojekts, das mehr als 3 ha Fruchtfolgeflächen beansprucht, setzt einen Richtplanbeschluss voraus. Eine Gesamtbetrachtung beider Projektabschnitte ist massgebend, und die fehlende planerische Festlegung von Aufwertungsflächen macht die Genehmigung ohne Richtplanbeschluss willkürlich.
- BGer BGE 142 II 509Neueinzonungen, die sich auf Art. 15 des revidierten RPG stützen, sind als Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV zu qualifizieren. Die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes Beschwerde gegen solche Einzonungen zu führen (Art. 12 NHG).
- BVGer A-1112/2012Die Interessenabwägung nach Art. 3 NHG fällt zugunsten des Baus einer neuen Kabinenbahn aus, da die Sicherheits- und Zweckmässigkeitsinteressen sowie die touristische Erschliessung des Weissensteins die Erhaltung der historischen Sesselbahn als technisches Denkmal überwiegen.
- BVGer A-8386/2010Die Interessenabwägung zwischen luftfahrtbezogenen Nutzungsinteressen und den Anliegen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes muss vertieft und nachvollziehbar erfolgen; eine ungenügende Abklärung der naturschutzrechtlichen Anforderungen führt zur Rückweisung an die Vorinstanz.
- BGer 1C_118/2011Die Schaffung einer Kleinbauzone durch einen privaten Gestaltungsplan in der Landwirtschaftszone ist unzulässig, wenn sie eine zusätzliche Streubauweise begünstigt und nicht auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht. Das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt hier das private…
- ? A-5971/2007Bei der Interessenabwägung nach Art. 3 Abs. 1 NHG überwiegen die sicherheitstechnischen, wirtschaftlichen und touristischen Interessen am Bau einer neuen Gondelbahn gegenüber dem Interesse am Erhalt der Sesselbahn als Kulturdenkmal.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.