Entscheide zu Art. 11 Abs. 2 LPE
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_650/2023Ein Teilplanungsperimeter (PPA) kann trotz ISOS-Einordnung und natürlicher Schutzgüter aufrechterhalten werden, wenn die Interessen an der Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet und die Stabilität der Planung überwiegen. Ein kontrollincidenteller Prüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig.
- BGer 1C_553/2024Eine Mobilfunkantenne mit adaptiven Antennen in der Bauzone ist zulässig, wenn sie die Installationsgrenzwerte der ORNI einhält und in funktionalem Zusammenhang mit der zu versorgenden Zone steht. Die Bewertung adaptiver Antennen erfolgt nach dem worst-case-Szenario, wobei ein Korrekturfaktor (Kaa) angewendet wird, um die tatsächliche…
- BGer 1C_333/2019Die Anwendung der Empfehlungen von Agroscope (2018) zur Bestimmung der Mindestabstände für Biogasanlagen muss im Einzelfall überprüft werden, da die pauschalen Berechnungsformeln nicht alle relevanten Umstände (z. B. Substrattyp, Reduktionsmassnahmen) berücksichtigen. Im konkreten Fall rechtfertigt die kurze Distanz von ca. 100 m zu…
- BGer 1C_634/2020Die Schutzgarantie für bestehende Bauten nach Art. 23 RPE (situation acquise) erstreckt sich auf die tatsächlichen Abmessungen der Gebäude zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Plans, nicht nur auf die im Plan eingezeichnete Emprise. Die Anwendung dieser Regelung ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf die effektive Situation stützt.
- BGer 1C_222/2019Die Adoption eines Quartierplans, der die Dichte gegenüber dem allgemeinen Nutzungsplan erhöht, stellt keinen neuen Einzonungsakt dar, wenn der Grundstückscharakter bereits im PGA als baulandfähig festgelegt wurde. Eine inzidente Überprüfung der Gesamtplanung ist nur bei sensiblen Änderungen der Umstände zulässig, was hier nicht gegeben…
- BGer 1C_496/2015Hors zone à bâtir, les constructions et installations doivent être nécessaires et proportionnées; les immissions lumineuses sind au cas par cas nach LPE zu beurteilen. Die Interpretation kantonaler Planungsvorschriften wird nur auf Willkür überprüft.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.