Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 109 Abs. 2 lit. a BGG

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Entscheide zu Art. 109 Abs. 2 lit. a BGG

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  1. BGer 1C_598/202412.05.2025 · AbgewiesenMobilfunkanlagen innerhalb von Bauzonen sind grundsätzlich zonenkonform, sofern sie in einem unmittelbaren Funktionsbezug zum Standort stehen und Bauzonenland abdecken. Die Standortwahl obliegt den Mobilfunkanbietern, sofern die Grenzwerte und Bauvorschriften eingehalten werden.
  2. BGer 1C_100/202409.12.2024 · AbgewiesenEine Positivplanung für Mobilfunkantennen in einem Bau- und Zonenreglement ist mit der Wirtschaftsfreiheit und dem öffentlichen Interesse an einer guten Mobilfunkversorgung sowie dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet unvereinbar, wenn sie zu einer unerwünschten Konzentration von Anlagen mit hoher Sendeleistung führt und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.