Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG

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Entscheide zu Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG

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  1. BGer 1C_469/202508.10.2025 · NichteintretenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid im Baubewilligungsverfahren ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind.
  2. BGer 1C_628/202323.01.2024 · NichteintretenEin Baustopp als vorsorgliche Massnahme kann nur mit sofortiger Beschwerde angefochten werden, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Elektrosmog rechtfertigen keinen irreparablen Nachteil, wenn die Belastung seit über 20 Jahren bekannt ist und keine Dringlichkeit besteht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.