Bestimmung · 14 Entscheide

Art. 107 Abs. 2 BGG

14 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
14
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
93 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 107 Abs. 2 BGG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_542/202401.07.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Gemeinde Maur durfte bei der Anwendung von Art. 42 BZO die Wohneinheiten mehrerer Grundstücke aufgrund ihrer erschliessungsmässigen Verbindung als Gesamtüberbauung betrachten und für vier Wohneinheiten einen Besucherparkplatz verlangen. Die Vorinstanz überschritt ihren Prüfungsspielraum, indem sie diese Auslegung als unzulässig ansah.
  2. BGer 1C_625/202219.08.2024 · AbgewiesenDie Beschwerdelegitimation von Grundeigentümer:innen gegen eine Baubewilligung setzt eine besondere, beachtenswerte Nähe zum Streitgegenstand voraus. Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Grundstücken im Rahmen von Rückzonungen begründet nur dann eine Legitimation, wenn objektive Hinweise auf eine präjudizielle Wechselwirkung vorliegen.
  3. BGer 1C_16/202213.12.2022 · GutgeheissenDie Vorinstanzen haben den Sachverhalt zur Baubewilligungspflicht der bestehenden Nutzung eines Umschlags- und Aufbereitungsplatzes für mineralische Bauabfälle unvollständig festgestellt, was die Beurteilung der Legitimation der Beschwerdeführenden aufgrund von Lärmimmissionen durch Mehrverkehr verhindert. Die Sache ist zur…
  4. BGer 1C_35/202121.07.2022 · GutgeheissenDie Vorinstanz hat den entscheidwesentlichen Sachverhalt zur Berechnung der Gebäudehöhe ungenügend abgeklärt und die Baubewilligung zu Unrecht aufgehoben, anstatt die Sache zur weiteren Abklärung zurückzuweisen.
  5. BGer 1C_547/201916.04.2020 · GutgeheissenDas Bundesgericht bejaht die Beschwerdelegitimation von Nachbarn bei Baubewilligungen, wenn deren Liegenschaften in räumlicher Nähe zum Bauvorhaben liegen und sie durch Immissionen oder Erschliessungsnutzung besonders betroffen sind, unabhängig von der Art der Projektänderung.
  6. BGer 1C_25/201905.03.2020 · Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligung ist teilweise aufzuheben, soweit die Vorinstanz die Legitimation der Beschwerdeführer zur Rüge einer Verletzung von § 237 Abs. 4 PBG/ZH zu Unrecht verneint und die Baubewilligung nicht um die erforderliche Grundbuchanmerkung ergänzt hat. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, da die Vorinstanz die Erschliessung,…
  7. BGer 1C_583/201711.02.2019 · GutgeheissenEin projektbezogener Sondernutzungsplan mit Baubewilligungswirkung unterliegt den Schutzvorschriften des NHG, wenn er eine Bundesaufgabe (z. B. gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung) auslöst. Bei erheblicher Beeinträchtigung eines Bundesinventars (ISOS) ist ein obligatorisches ENHK-Gutachten einzuholen und eine qualifizierte…
  8. BGer 1C_615/201712.10.2018 · GutgeheissenDie Baubewilligung mit Auflagen, die eine wesentliche Projektänderung erfordern, verstösst gegen den Grundsatz der Einheit des Bauentscheids und Art. 25a RPG, da die Mängel nicht als untergeordnet gelten und eine konzeptionelle Überarbeitung nötig ist.
  9. BGer 1C_482/201610.05.2017 · GutgeheissenDie Auslegung kommunaler Bauvorschriften (hier Art. 13 BZO) unterliegt einem Beurteilungsspielraum der Gemeindebehörden, der von kantonalen Instanzen nur auf Vertretbarkeit zu prüfen ist. Stützmauern für eine Zufahrt im Gartenbereich können als vertretbar eingestuft werden, wenn sie für die Erschliessung unerlässlich sind und die gute…
  10. BGer 1C_433/201606.04.2017 · GutgeheissenDie Vorinstanz verfiel in Willkür, indem sie das 'heutige ausgemittelte gewachsene Terrain' gemäss Art. 9 Abs. 2 des Quartiergestaltungsplan-Reglements mit dem 'neuen Terrain' gleichsetzte, obwohl das Reglement und dessen Anhang 2 eine klare Unterscheidung vorsehen.
  11. BGer 1C_312/201603.04.2017 · GutgeheissenDie Identität einer Baute im Sinne von Art. 42 RPV ist nicht gewahrt, wenn eine Nutzungsintensivierung von einem Sommerhaus zu einem ganzjährig bewohnbaren Einfamilienhaus mit erheblichen Änderungen am äusseren Erscheinungsbild und einer fast maximalen Flächenausschöpfung einhergeht. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG scheidet…
  12. BGer 1C_169/201618.08.2016 · GutgeheissenDie Vorinstanz verletzte das Willkürverbot, indem sie ohne sachliche Gründe von der etablierten Rechtsprechung zu § 125 Abs. 1 Anhang PBG abwich und eine Unterniveaubaute als privilegiert einstufte, obwohl diese an einzelnen Punkten mehr als 1 m über das gewachsene Terrain hinausragte. Die Baubewilligung ist daher zu verweigern.
  13. BGer 1C_163/201608.07.2016 · GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Erschliessung des Bauvorhabens nicht rechtsgenüglich gesichert ist, insbesondere wenn eine bauliche Einheit nicht ohne wesentliche Anpassungen getrennt werden kann.
  14. BGer 1C_429/201328.10.2013 · GutgeheissenDie direkte Anwendbarkeit von Art. 75b BV erfordert eine klare Abklärung, ob das Vorhaben als Haupt- oder Zweitwohnsitz genutzt wird. Fehlt diese Abklärung, ist die Bewilligung aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.