Entscheide zu Art. 106 Abs. 1 und 2 BGG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_538/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbe-Industrie-Zone ist bundesrechtskonform, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Vollzugsempfehlungen des BAFU beachtet sind. Die Anwendung eines Korrekturfaktors sowie die Berechnungsmethoden für Reflexionen und Neigungswinkel sind…
- BGer 1C_631/2024Die Vorinstanz hat nicht willkürlich gehandelt, indem sie eine Ausnahmebewilligung für den Strassenabstand als möglich erachtete und die Nutzungsübertragung von 1980 nur auf die Ausnützungsziffer, nicht aber auf die Überbauungsziffer anwendete.
- BGer 1C_120/2025Die Vorinstanz durfte die Beschwerdegegnerinnen trotz Veräusserung der Liegenschaft im Verfahren belassen, da kein Parteiwechsel beantragt oder zugestimmt wurde. Die Sachverhaltsfeststellung zur Parteistellung ist nicht offensichtlich falsch.
- BGer 1C_668/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes ist rechtmässig, wenn die Anlage als technische, freistehende Infrastruktur wahrgenommen wird und keine relevante schützenswerte Bausubstanz beeinträchtigt. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip…
- BGer 1C_281/2025Die Mitwirkung von Gemeinderatsmitgliedern an einem Sondernutzungsplanverfahren für ein Windparkprojekt, an dem die Gemeinde beteiligt ist, begründet keine Ausstandspflicht, sofern sie in amtlicher Funktion handeln und kein persönliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben. Die Legitimation zur Einsprache gegen einen…
- BGer 1C_542/2024Die Gemeinde Maur durfte bei der Anwendung von Art. 42 BZO die Wohneinheiten mehrerer Grundstücke aufgrund ihrer erschliessungsmässigen Verbindung als Gesamtüberbauung betrachten und für vier Wohneinheiten einen Besucherparkplatz verlangen. Die Vorinstanz überschritt ihren Prüfungsspielraum, indem sie diese Auslegung als unzulässig ansah.
- BGer 1C_505/2024Die Anwendung eines kommunalen Kaskadenmodells für Mobilfunkanlagen ist willkürfrei, wenn der Standortnachweis im Einzelfall angemessen und unter Berücksichtigung funktechnischer sowie raumplanerischer Vorgaben erfolgt. Die Mobilfunkversorgung darf dabei nicht übermässig behindert werden.
- BGer 1C_127/2024Die Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV), wenn sie eine sinnvolle, zweckmässige Auslegung einer kommunalen Norm durch die Gemeinde ohne triftigen Grund durch ihre eigene Auslegung ersetzt, selbst wenn diese ebenfalls vertretbar wäre.
- BGer 1C_135/2024Das Bundesgericht bestätigt die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug für die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Gemeinderatsbeschluss über einen Vollstreckungsaufschub für ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, da in derselben Sache auch eine kantonale Zustimmungsverfügung vorlag.
- BGer 1C_603/2023Die Rekurslegitimation im Raumplanungsrecht setzt bei grösseren Entfernungen als 100 m eine konkrete Substanziierung der Betroffenheit voraus. Kosten können einem vollmachtslos handelnden Rechtsvertreter nach kantonalem Verursacherprinzip auferlegt werden, sofern keine Willkür vorliegt.
- BGer 1C_522/2023Die Umnutzung eines Veloraums in eine öffentlich zugängliche Servicestation für Sportgeräte mit Vermietung und Verkauf in der Touristikzone A (Baubereich Hotel) ist nicht zonenkonform, wenn die Nutzung über die zum Hotel gehörende Infrastruktur hinausgeht und nicht ausschliesslich Hotelgästen vorbehalten ist.
- BGer 1C_403/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone W2bII der Stadt Zürich ist rechtmässig, da die Anlage sich gemäss § 238 PBG/ZH befriedigend in die Umgebung einordnet und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.
- BGer 1C_230/2023Die Erstwohnungspflicht nach Art. 2 Abs. 2 und 3 ZWG setzt voraus, dass der Lebensmittelpunkt der nutzenden Person in der Gemeinde liegt, was sich nach objektiven, für Dritte erkennbaren Umständen bestimmt. Eine Sistierung der Erstwohnungspflicht nach Art. 14 ZWG erfordert einen schicksalhaften Härtefall, der konkret dargelegt werden…
- BGer 1C_314/2022Die Beurteilung adaptiver Mobilfunkanlagen nach dem 'worst case'-Szenario (maximale Sendeleistung in alle Richtungen) ist mit Ziff. 63 Anhang 1 NISV vereinbar und stellt sicher, dass die Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Eine Standortevaluation ist bundesrechtlich nicht vorgeschrieben, kantonale Vorgaben werden nur auf Willkür geprüft.
- BGer 1C_2/2023Die materielle Rechtskraft eines früheren Urteils zur Nichtunterschutzstellung eines Gebäudes steht einer erneuten Prüfung der Schutzwürdigkeit nicht entgegen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat oder der frühere Entscheid die Schutzwürdigkeit nicht abschliessend beurteilt hat. Vertrauensschutz auf eine künftige…
- BGer 1C_597/2021Die Qualifikation von Räumen innerhalb eines Baukubus als Wintergärten im Sinne von Art. 61 Abs. 2 lit. d BauG/SG ist nicht willkürlich, wenn eine baulich-konstruktive Abgrenzung besteht. Die Vorinstanz hat ihre Kognition nicht unzulässig beschränkt.
- BGer 1C_327/2021Die Baubewilligung für ein Einfamilienhaus in der Zone E2 mit Gestaltungsplanvorgaben ist rechtmässig, wenn die Auslegung der Sonderbauvorschriften (Art. 6 Abs. 2 SBV) zum Erscheinungsbild der Baute nicht willkürlich ist und die Geschosszahlberechnung nach kantonalem Recht korrekt erfolgt.
- BGer 1C_27/2021Eine Änderung eines Gestaltungsplans setzt bei erheblich geänderten Verhältnissen ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse voraus, das im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen ist. Eine reine private Nutzungsreserve ohne raumplanerischen Mehrwert rechtfertigt keine Planänderung, wenn nachbarliche Interessen…
- BGer 1C_548/2020Die Zonenkonformität einer Einstellhalle in einer Wohnzone ist auch bei fehlendem gewerblichem Charakter zu verneinen, wenn deren Umfang den Rahmen einer zulässigen Nebennutzung sprengt und damit den Wohncharakter des Quartiers beeinträchtigt.
- BGer 1C_413/2020Eine Baubewilligung kann trotz Mängeln in den Baugesuchsunterlagen erteilt werden, wenn diese durch Auflagen behoben werden können und die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem massgebenden Recht trotzdem geprüft werden kann. Die Bewilligung ist bundesrechtskonform, wenn sie die Immissionsgrenzwerte einhält und das Vorsorgeprinzip nach…
- BGer 1C_310/2021Die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Vorinstanz die Eingliederung in die Umgebung und die Berechnung der Vollgeschosse nach kantonalem Recht nicht willkürlich beurteilt hat.
- BGer 1C_505/2020Die Rückforderung abgetretener Landflächen nach § 58 AbtrG ist im Quartierplanverfahren als Begehren nach § 155 PBG geltend zu machen und unterliegt der Verjährung. Die Verjährungseinrede kann von einem Quartierplangenossen erhoben werden, der durch die Rückübertragung mittelbar betroffen ist.
- BGer 1C_373/2020Die Zonenkonformität einer Altholzschredderanlage in einer kommunalen Gewerbezone ist nach kommunalem Recht zu beurteilen; eine restriktive Auslegung des Begriffs 'Produktionsbetrieb' durch die Gemeinde ist nicht willkürlich, wenn sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und ein klarer Beurteilungsspielraum besteht.
- BGer 1C_402/2020Bauten im Gewässerraum bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV, wenn sie nicht standortgebunden sind. Überwiegende öffentliche Interessen (Zugang zum Gewässer, Sichtbezug, Freihaltung des Gewässerraums) können eine solche Bewilligung ausschliessen, selbst wenn die Bauten optisch oder wirtschaftlich…
- BGer 1C_528/2019Die Abstandspflicht gegenüber einer Zufahrtsstrasse nach kantonalem Baugesetz (Art. 40 Abs. 1 lit. b BauG OW) gilt auch für Strassen im Privateigentum, wenn diese einem unbestimmten Benutzerkreis dienen und damit als öffentlich im Sinne von Art. 1 Abs. 2 VRV gelten.
- BGer 1C_36/2019Die Beschwerdebefugnis nach kantonalem Recht (§ 207 Abs. 2 PBG/LU) setzt voraus, dass der Beschwerdeführer am Einspracheverfahren teilgenommen oder nachträglich in schutzwürdigen Interessen betroffen ist. Eine nachträgliche Betroffenheit liegt nicht vor, wenn der Beschwerdeführer bereits vor der öffentlichen Auflage Kenntnis von den…
- BGer 1C_57/2019Eine privatrechtlich vereinbarte Ausnützungsübertragung zwischen Parzellen ist baurechtlich wirksam, wenn sie in der Bewilligung des Bauvorhabens, das die zusätzliche Ausnützung in Anspruch nimmt, berücksichtigt wurde. Eine ausdrückliche Festhaltung in der Baubewilligung ist nicht zwingend erforderlich.
- BGer 1C_230/2019Die Baubewilligung für die Umnutzung eines Verkaufsladens in ein Eventlokal in der Kernzone ist bundesrechtskonform, wenn die Lärmschutzvorschriften (LSV) eingehalten werden und das Vorhaben zonenkonform ist.
- BGer 1C_461/2018Die Vorinstanz hat die Gebäudehöhe und die Einhaltung der kantonalen Drittelsregelung für Dachaufbauten ohne Willkür beurteilt. Die Beschwerde gegen die Baubewilligung ist daher unbegründet.
- BGer 1C_238/2019Die Beschwerde gegen eine Baubewilligung wird abgewiesen, da die Rügen des Beschwerdeführers nicht hinreichend substanziiert sind und keine Bundesrechtsverletzung aufzeigen.
- BGer 1C_160/2019Die Auslegung von § 16 Abs. 2 lit. e aV PBG (Kanton Zug) durch die Vorinstanz, wonach für die Nichtanrechnung von Flächen bei der Ausnützungsziffer allein die Voraussetzungen 'weniger als 15% der anrechenbaren Geschossflächen' und 'Fehlen heiztechnischer Installationen' massgebend sind, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_581/2018Im Baubewilligungsverfahren können Nutzungspläne wie Gestaltungspläne nicht vorfrageweise überprüft werden, sofern keine geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegen. Die Vorinstanz darf den Grünflächennachweis für eine gesamte Bauparzelle im Verfahren für ein späteres Gebäude verlangen, wenn dies sachgerecht ist.
- BGer 1C_86/2019Die Verwirkungsfrist nach § 213 Abs. 3 PBG/ZH führt nicht zu einer definitiven Nichtunterschutzstellung, sondern erfordert bei Anfechtung durch Dritte eine umfassende Überprüfung der Schutzwürdigkeit durch die Gemeinde unter Einholung eines neutralen Gutachtens und Interessenabwägung.
- BGer 1C_113/2019Die kantonale Verbandsbeschwerdelegitimation nach § 11 Abs. 4, § 25 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 PBG/SZ beschränkt sich auf formelle Nutzungsplanerlasse und -änderungen und gilt nicht für Vorentscheide oder Ausnahmebewilligungen, selbst wenn diesen eine präjudizielle Wirkung zukommt.
- BGer 1C_303/2018Die zulässige Gebäudehöhe wird durch die Sonderbauvorschriften des Quartierplans definiert; Abweichungen davon sind nur bei triftigen Gründen zulässig. Die Vorinstanz hat Art. 4 SBV nicht willkürlich angewendet, indem sie die Gebäudehöhe am massgebenden Höhenbezugspunkt mass.
- BGer 1C_200/2018Ein privater Gestaltungsplan in der Kernzone ist auch bei Abweichungen von der Bau- und Zonenordnung zulässig, wenn die Änderungen des Ortsbilds hinnehmbar und von der Planungsautonomie der Gemeinde gedeckt sind. Die Einholung eines NHK-Gutachtens ist nicht zwingend, wenn andere sachkundige Behörden die Ortsbildverträglichkeit…
- BGer 1C_514/2018Die Beschwerde gegen die Baubewilligung für eine Asylunterkunft wird abgewiesen, da die Vorinstanz den Sachverhalt nicht offensichtlich unrichtig festgestellt und keine Bundesrechtsverletzung begangen hat. Neue tatsächliche Vorbringen sind in der zweiten kantonalen Instanz unzulässig.
- BGer 1C_549/2017Eine Baubewilligung innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Lärmimmissionen gemäss Lärmgutachten die Grenzwerte einhalten und die planungsrechtlichen Vorgaben (z. B. Grünflächenziffer) erfüllt sind. Die Vorinstanz darf auf ein separates Lärmgutachten abstellen, sofern dieses alle relevanten Schallquellen berücksichtigt.
- BGer 1C_138/2017Eine vollständige Zweckänderung eines Gebäudes oder Gebäudeteils kann als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 2 Abs. 2 LSV gelten, wenn die neue Nutzung lärmintensiver ist und die bestehende Nutzung in den Hintergrund tritt. Die Lärmschutzvorschriften gegen Innenlärm (Art. 21 USG i.V.m. Art. 32 LSV) sind in solchen Fällen anwendbar.
- BGer 1C_364/2016Ein Skaterpark in einer Wohn- und Gewerbezone (WG 3) ist zonenkonform, wenn er die bundesrechtlichen Lärmschutzvorschriften einhält und als mässig störender Betrieb eingestuft werden kann.
- BGer 1C_313/2016Die Qualifizierung eines Gebäudes als Altbaute nach kantonaler Bauordnung ist nicht willkürlich, wenn es über Jahrzehnte ortsfest genutzt wurde und zum Erscheinungsbild der Ortschaft gehört. Die Einhaltung von Grenzabständen für Neubauten kann bei Ersatzbauten entfallen, sofern First- und Traufhöhe übereinstimmen.
- BGer 1C_78/2016Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des kantonalen Gewässerabstands nach § 73 PBG/SZ setzt besondere Verhältnisse voraus, insbesondere eine unzumutbare Härte oder eine bessere Lösung; diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn das geplante Bauvorhaben eine grössere Fläche im Gewässerraum beansprucht als das bestehende…
- BGer 1C_126/2016Die Anrechnung von als Fitnessräume ausgewiesenen Flächen an die Ausnützungsziffer ist zulässig, wenn diese Räume aufgrund ihrer objektiven Eignung (z. B. Belichtung, Grösse) für eine spätere Wohnnutzung geeignet sind, selbst wenn sie gemäss kantonalem Recht grundsätzlich von der Anrechnung ausgenommen sind.
- BGer 1C_70/2016Die Anrechnung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur anrechenbaren Landfläche nach § 11 Abs. 2 Ziff. 2 aPBV/TG setzt voraus, dass die Mehrausnützung weniger als 10 % beträgt. Eine Baubewilligung ist aufzuheben, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist.
- BGer 1C_117/2016Ein Bauvorhaben in der Wohn- und Geschäftszone ist bewilligungsfähig, wenn es geschützte Kulturdenkmäler in ihrem Wert oder ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt und keine Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbilds verursacht. Die räumliche Schutzbereichsabgrenzung für Einzelobjekte kann auf das Objekt selbst beschränkt sein, sofern…
- BGer 1C_510/2015Die Einordnung einer Mobilfunkanlage in die Umgebung ist eine Rechtsfrage, die das Gericht aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung von Fachgutachten zu beurteilen hat. Ein neuer Augenschein ist nicht erforderlich, wenn die örtlichen Verhältnisse bereits hinreichend dokumentiert sind und keine…
- BGer 1C_554/2015Die Baubewilligung für einen Um- und Aufbau in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die geschlossene Bauweise zulässig ist und Nebenbestimmungen verhältnismässig sind. Privatrechtliche Vereinbarungen sind im Baubewilligungsverfahren nicht massgeblich.
- BGer 1C_540/2015Die Beschwerdebefugnis eines Nachbarn gegen eine Baubewilligung setzt eine spezifische Beziehungsnähe und ein schutzwürdiges Interesse voraus; bei einer Entfernung von über 100 m muss eine besondere Betroffenheit glaubhaft gemacht werden.
- BGer 1C_629/2015Die Baubewilligung für einen Neubau hinter einem geschützten Gujer-Haus ist rechtmässig, wenn die Vorinstanzen die Schutzwürdigkeit des rückwärtigen Parzellenteils und die Gestaltung des Neubaus unter Berücksichtigung der Schutzobjekte sachgerecht prüfen und keine Willkür vorliegt.
- BGer 1C_89/2015Ein Gestaltungsplan kann perimeterübergreifende Erschliessungsaspekte regeln, sofern diese mit bestehenden Nutzungsplänen vereinbar sind und keine wesentliche Änderung dieser bewirken. Eine Mehrgefährdung durch Naturgefahren muss substantiiert dargelegt werden, um eine weitere Begutachtung zu rechtfertigen.
- BGer 1C_634/2013Das öffentliche Interesse an einem durchgehenden, gewässernahen Seeuferweg mit Erholungsfunktion überwiegt die gegen den Steg sprechenden Natur-, Landschafts- und Immissionsschutzinteressen, sofern die Beeinträchtigungen durch filigrane Gestaltung und Auflagen minimiert werden.
- BGer 1C_118/2010Die Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen die Belange des Denkmal- und Ortsbildschutzes, sofern keine relevante Beeinträchtigung geschützter Objekte nachweisbar ist. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.
- BGer 1C_492/2009Die Interessen an einer leistungsfähigen Mobilfunkversorgung überwiegen im urbanen Raum die marginalen Beeinträchtigungen des Ortsbilds und Denkmalschutzes. Die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind verfassungs- und gesetzeskonform.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.