Entscheide zu Art. 105 Abs. 1 BGG
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- BGer 1C_535/2025Die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich, und Reflexionen müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie im konkreten Fall zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können.
- BGer 1C_235/2026Eine Baubewilligung kann erst als abgeschlossen gelten, wenn alle für die Baufreigabe notwendigen Nebenbestimmungen erfüllt sind, auch wenn diese technisch bedingt sind. Die Beurteilung der Verkehrssicherheit einer Zufahrt unterliegt einem weiten kantonalen Ermessensspielraum.
- BGer 1C_538/2025Die Bewilligung einer Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen in der Gewerbe-Industrie-Zone ist bundesrechtskonform, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und die Vollzugsempfehlungen des BAFU beachtet sind. Die Anwendung eines Korrekturfaktors sowie die Berechnungsmethoden für Reflexionen und Neigungswinkel sind…
- BGer 1C_342/2025Die Baubewilligung für Mobilfunkanlagen auf einem Hochhaus in Kreuzlingen (TG) ist rechtmässig, da die Vorinstanz die Einhaltung der NISV, der kantonalen Bauvorschriften und der Messmethoden des METAS korrekt prüfte und keine Willkür vorlag.
- BGer 1C_631/2024Die Vorinstanz hat nicht willkürlich gehandelt, indem sie eine Ausnahmebewilligung für den Strassenabstand als möglich erachtete und die Nutzungsübertragung von 1980 nur auf die Ausnützungsziffer, nicht aber auf die Überbauungsziffer anwendete.
- BGer 1C_668/2024Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes ist rechtmässig, wenn die Anlage als technische, freistehende Infrastruktur wahrgenommen wird und keine relevante schützenswerte Bausubstanz beeinträchtigt. Der Korrekturfaktor für adaptive Antennen nach NISV ist mit dem Vorsorgeprinzip…
- BGer 1C_647/2023Eine altrechtliche Baute in der Landwirtschaftszone mit Landschaftsschutzüberlagerung geniesst keinen Besitzstandsschutz nach Art. 24c RPG, wenn sie nicht bestimmungsgemäss nutzbar ist. Illegale, zonenwidrige Bauten sind grundsätzlich rückzubauen, sofern die Wiederherstellung verhältnismässig ist.
- BGer 1C_183/2025Die Ablehnung einer Baubewilligung für zusätzliche Parkplätze in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die bestehenden Parkplätze den gesetzlichen Anforderungen genügen und keine nachträgliche Bewilligung vorliegt.
- BGer 1C_449/2024Die Baubewilligung für ein Vorhaben in der Wohn- und Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Gestaltungsfreiheit nicht in Anspruch genommen wird und die kantonalen Erschliessungs- und Bauvorschriften eingehalten werden. Abweichungen von VSS-Normen sind bei hinreichender Begründung zulässig.
- BGer 1C_455/2024Eine suspensiv bedingte Baubewilligung mit Auflagen zur Anpassung der Gebäudehöhe und Vorlage revidierter Pläne gilt als noch nicht abgeschlossenes Verfahren. Die Anordnung einer Höhenreduktion zur Einordnung ins Orts- und Landschaftsbild (Art. 3 RPG, § 238 PBG/ZH) ist willkürfrei, wenn sie sachgerecht begründet und auf einen…
- BGer 1C_605/2024Die Auslegung einer kommunalen Bauvorschrift (§ 15 BO Steinhausen) durch die Vorinstanz, wonach diese nicht auf Mobilfunkanlagen anwendbar ist, erweist sich als nicht willkürlich, selbst wenn der Wortlaut eine andere Deutung zulassen würde.
- BGer 1C_449/2022Die Gemeinde Wädenswil durfte in ihrer Bau- und Zonenordnung die privilegierte Ausnützung von Dach- und Untergeschossen auf die Hälfte der in Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen beschränken, ohne gegen kantonales Recht zu verstossen. Die Vorinstanz verletzte die Gemeindeautonomie, indem sie diese Bestimmung für unanwendbar erklärte.
- BGer 1C_19/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Recht bejaht wird und die Sendeleistungen die Grenzwerte der NISV einhalten. Ein Bedürfnisnachweis oder minimale Sendeleistungen sind nicht erforderlich.
- BGer 1C_301/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne in der Gewerbezone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Baugesetz erfüllt ist und die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden. Neue Rügen zu Grenzwertüberschreitungen oder zur Gesetzeskonformität der NISV-Grenzwerte sind als unzulässige Noven zu behandeln.
- BGer 1C_356/2022Die Auslegung von Art. 63 Abs. 1 BauG der Gemeinde Trimmis, wonach der Strassenabstand von 5 m nur für gemeindeeigene Strassen gilt, ist nicht willkürlich. Die Kosten für das kommunale Beschwerdeverfahren sind nicht kostenlos, und die Gebührenbemessung ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_397/2022Die Vorinstanz hat die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser in einer zweigeschossigen Wohnzone zu Recht erteilt, da die Dachaufbauten nicht als zusätzliches Geschoss gelten und die ästhetische Einordnung durch die kommunale Behörde nachvollziehbar ist.
- BGer 1C_501/2021Die Anforderungen an die besonders gute Gestaltung und Einordnung von Arealüberbauungen nach § 71 PBG/ZH sind streng; eine unzureichende Beziehung neu geplanter Bauten zur bestehenden Arealüberbauung rechtfertigt die Verweigerung der Baubewilligung. Die kantonale Rechtsmittelbehörde darf die kommunale Beurteilung überprüfen, wenn diese…
- BGer 1C_207/2022Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Grenzabstands nach kantonalem Recht setzt besondere Verhältnisse voraus, die nicht allein durch den Wunsch nach optimaler Grundstücksausnützung oder Lärmbelastung durch eine Stahlbrücke begründet werden können, wenn alternative Lösungen möglich sind.
- BGer 1C_649/2022Die Aufstockung eines bereits überhohen Gebäudes um ein Attikageschoss stellt eine weitergehende Abweichung von der zulässigen Gebäudehöhe im Sinne von § 357 Abs. 1 Satz 2 PBG dar, wenn sie den optischen Eindruck massiv verstärkt, selbst wenn die Gebäudehöhe rechtlich unverändert bleibt. Bei der Ausnützung gilt das Privileg für…
- BGer 1C_555/2022Eine nachträgliche Anfechtung einer rechtskräftigen Nutzungsplanung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die betroffene Person beim Planerlass keine Anfechtungsmöglichkeit hatte oder das Ausmass der Beschränkung unklar war. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz auf verspätete Rügen nicht eingeht.
- BGer 1C_153/2022Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen auf einem Gebäude in der Bauzone ist bundesrechtskonform, wenn die kantonalen Geschosszahlvorschriften eingehalten werden und die Immissions- sowie Anlagegrenzwerte der NISV nicht überschritten werden. Eine weitergehende Abweichung von Bauvorschriften im Sinne von § 357…
- BGer 1C_187/2022Die Wiederherstellungsverfügung bei nicht vollendeten Bauten ist verhältnismässig, wenn die zeitnahe Realisierung eines neuen Bauvorhabens unwahrscheinlich ist, insbesondere mangels gesicherter Finanzierung. Die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit eines neuen Projekts ist im Wiederherstellungsverfahren nicht obligatorisch.
- BGer 1C_76/2022Eine nachträgliche Baubewilligung für eine überhöhte Stützmauer kann verweigert werden, wenn die Höhe die im Nutzungsplan festgelegten Maximalwerte überschreitet und keine rechtfertigenden Umstände vorliegen.
- BGer 1C_290/2021Die Interessen der Bauherrschaft an der Ausnützung ihres Grundstücks und das öffentliche Interesse an Wohnraumverdichtung überwiegen die nachbarlichen Interessen an uneingeschränkter Aussicht und Privatsphäre, insbesondere bei geringer Beeinträchtigung durch die Aufstockung.
- BGer 1C_170/2022Die Baubewilligung für einen Ersatzneubau in der Wohnzone W4 in Zürich-Fluntern ist rechtmässig, da die Vorinstanzen die Grenz- und Gebäudeabstandsvorschriften sowie die besondere Rücksichtnahme auf geschützte Nachbargebäude und deren Umgebung willkürfrei angewandt haben.
- BGer 1C_540/2021Ein Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist nur bewilligungsfähig, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV erfüllt sind. Ein dicht überbautes Gebiet liegt nicht vor, wenn der Gewässerraum seine natürliche Funktion langfristig erfüllen kann, insbesondere bei peripherer Lage und…
- BGer 1C_399/2021Die rechnerische Prognose der nichtionisierenden Strahlung (NIS) gemäss Standortdatenblatt und NISV genügt für die Bewilligung einer Mobilfunkanlage, wenn die Anlagegrenzwerte eingehalten werden und keine weiteren relevanten Antennen in der Nähe bestehen. Abnahmemessungen sind nur bei Überschreitung von 80 % der Anlagegrenzwerte…
- BGer 1C_497/2020Ein Bauvorhaben mit Alterswohnungen und Gesundheitszentrum in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ist zonenkonform, wenn ein enger räumlicher und sachlicher Zusammenhang mit einem benachbarten Alters- und Pflegeheim besteht und die Nutzung öffentlich-rechtlich gesichert ist. Die Nichtigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses setzt…
- BGer 1C_682/2020Die Beschwerdelegitimation in raumplanerischen Verfahren setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus, das sich aus einer konkreten, nachvollziehbar dargelegten Konkurrenzsituation oder praktischen Nutzen für den Beschwerdeführer ergibt. Eine blosse Vergleichbarkeit von Grundstücken ohne objektive Hinweise auf ein planungsrechtliches…
- BGer 1C_70/2021Die Auslegung von Baulinien in einem Quartierplan kann teleologisch reduziert werden, wenn deren Zweck (z. B. Erschliessungssicherung) erfüllt ist. Bei der Beurteilung von Ausnahmebewilligungen und ästhetischen Einpassungen steht der Gemeinde ein Ermessensspielraum zu, der nur bei Willkür oder Überschreitung der Gemeindeautonomie…
- BGer 1C_27/2021Eine Änderung eines Gestaltungsplans setzt bei erheblich geänderten Verhältnissen ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse voraus, das im Rahmen einer Interessenabwägung zu prüfen ist. Eine reine private Nutzungsreserve ohne raumplanerischen Mehrwert rechtfertigt keine Planänderung, wenn nachbarliche Interessen…
- BGer 1C_477/2020Die Qualifikation eines Untergeschosses als Unterniveaubaute nach kantonalem Recht ist rechtmässig, wenn es das gewachsene Terrain nur in unerheblichem Masse überragt und die Vorinstanz die Sachverhaltsfeststellung nicht offensichtlich unrichtig trifft.
- BGer 1C_548/2020Die Zonenkonformität einer Einstellhalle in einer Wohnzone ist auch bei fehlendem gewerblichem Charakter zu verneinen, wenn deren Umfang den Rahmen einer zulässigen Nebennutzung sprengt und damit den Wohncharakter des Quartiers beeinträchtigt.
- BGer 1C_413/2020Eine Baubewilligung kann trotz Mängeln in den Baugesuchsunterlagen erteilt werden, wenn diese durch Auflagen behoben werden können und die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem massgebenden Recht trotzdem geprüft werden kann. Die Bewilligung ist bundesrechtskonform, wenn sie die Immissionsgrenzwerte einhält und das Vorsorgeprinzip nach…
- BGer 1C_310/2021Die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Vorinstanz die Eingliederung in die Umgebung und die Berechnung der Vollgeschosse nach kantonalem Recht nicht willkürlich beurteilt hat.
- BGer 1C_593/2020Die kommunale Baubewilligungsbehörde überschreitet ihren Ermessensspielraum bei der Anwendung kantonaler Ästhetikvorschriften, wenn sie die Eingliederung einer Mobilfunkanlage ohne hinreichende Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorgaben des Fernmeldegesetzes (insbesondere Versorgungsauftrag) beurteilt und damit ein flächendeckendes…
- BGer 1C_279/2020Die kantonale Praxis zur Bestimmung des gewachsenen Terrains gemäss § 8 RBV # ist mit dem Willkürverbot vereinbar, wenn das bestehende Terrain seit mindestens 30 Jahren unverändert ist und keine baupolizeilich unhaltbaren Ergebnisse entstehen.
- BGer 1C_402/2020Bauten im Gewässerraum bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV, wenn sie nicht standortgebunden sind. Überwiegende öffentliche Interessen (Zugang zum Gewässer, Sichtbezug, Freihaltung des Gewässerraums) können eine solche Bewilligung ausschliessen, selbst wenn die Bauten optisch oder wirtschaftlich…
- BGer 1C_23/2020Eine Nutzungsänderung mit intensiveren Umweltauswirkungen (z. B. Lärm, Staub) unterliegt auch bei Zonenkonformität der Baubewilligungspflicht. Bei unklarer Besitzstandsgarantie ist ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren zur Gesamtabklärung geboten.
- BGer 1C_231/2020Die Auflage, funktionsfähige Fensterläden in rubinroter Farbe anzubringen und Zierfensterläden mit Rollläden zu verbieten, stellt einen verhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar, sofern sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und das öffentliche Interesse am Ortsbildschutz überwiegt.
- BGer 1C_286/2020Die Rückbauverfügung für einen unbewilligt erweiterten Parkplatz im Vorgartengebiet ist verhältnismässig, wenn die Erweiterung gegen die kantonale Drittelsregel verstösst und kein überwiegendes privates Interesse an der Beibehaltung besteht.
- BGer 1C_168/2020Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes überwiegt und der Bauherr nicht gutgläubig handelte.
- BGer 1C_61/2020Die Anpassung einer Baubewilligung zur Nutzung eines Flurwegs als Baustellenzufahrt ist zulässig, wenn neue erhebliche Sachumstände vorliegen und die Interessenabwägung eine Entlastung der Quartierstrasse sowie eine kostengünstigere Erschliessung rechtfertigt.
- BGer 1C_528/2019Die Abstandspflicht gegenüber einer Zufahrtsstrasse nach kantonalem Baugesetz (Art. 40 Abs. 1 lit. b BauG OW) gilt auch für Strassen im Privateigentum, wenn diese einem unbestimmten Benutzerkreis dienen und damit als öffentlich im Sinne von Art. 1 Abs. 2 VRV gelten.
- BGer 1C_655/2019Die Beurteilung der befriedigenden Gesamtwirkung gemäss kantonalem Recht (hier § 238 PBG/ZH) unterliegt einem kommunalen Ermessensspielraum, der nur bei Willkür oder krasser Verletzung von Rechtsgrundsätzen überschritten wird. Die Anwendung von VSS-Normen und Kamin-Empfehlungen des BAFU zur Bestimmung von Parkplätzen und Kaminhöhen ist…
- BGer 1C_573/2019Die Kostentragungspflicht für quellschutzbedingte Massnahmen ist bundesrechtlich in Art. 20 Abs. 2 GSchG grundlegend geregelt, lässt aber Raum für kantonale oder kommunale Regelungen, sofern der historische Sachverhalt eine besondere Ausgangslage schafft (z. B. unbekannte Quelle, deren Fassung erst Schutzbedarf auslöst).
- BGer 1C_122/2020Die Vorinstanz hat das gewachsene Terrain und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften (Höhe, Ausnützungsziffer, Grenzabstände, Abstellplätze) willkürfrei geprüft. Neue, erst vor Bundesgericht vorgebrachte Tatsachen sind unzulässig.
- BGer 1C_466/2019Eine Arealüberbauung in der Bauzone kann als besonders gut gestaltet im Sinne von § 71 Abs. 1 PBG/ZH und mit besonderer Rücksichtnahme auf Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG/ZH bewilligt werden, wenn die Gesamtgestaltung und Einordnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Begründungspflicht nach Art. 3 Abs. 2 RPV kann im…
- BGer 1C_411/2019Die Zonenkonformität eines Betriebs in einer Wohnzone ist nach typisiertem Störpotenzial zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Beseitigung zonenfremder Nutzungen besteht.
- BGer 1C_378/2019Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die Zonenkonformität, die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben (u.a. Besonnung, Kinderspielflächen, Parkplätze) sowie die Einordnung in die Umgebung gewahrt sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen einer Reduktion der Baumasse entgegenstehen.
- BGer 1C_354/2019Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2A innerhalb eines Gestaltungsplans ist rechtmässig, wenn das Projekt die Vorschriften des Gestaltungsplans einhält und keine überwiegenden öffentlichen Interessen gegen die maximale Ausnutzung sprechen.
- BGer 1C_157/2019Die Vorinstanz hat zu Recht auf Anträge und Vorbringen nicht eingetreten, die keinen direkten Bezug zum Baugesuch für die Logistikhalle 5 hatten oder bereits rechtskräftig entschieden waren. Die Baubewilligung ist rechtmässig, soweit sie den Anforderungen des Gestaltungsplans und der Sonderbauvorschriften entspricht.
- BGer 1C_81/2019Die Anrechnung von Lift- und Treppenflächen zur anrechenbaren Geschossfläche (aGF) nach kantonalem Recht (PBV) ist willkürfrei, wenn die Liftkabine in jedem erschlossenen Geschoss als tatsächliche Fläche gezählt wird und Treppen dem oberen Geschoss zugerechnet werden. Eine Überschreitung der Ausnützungsziffer kann nicht durch Auflagen…
- BGer 1C_57/2019Eine privatrechtlich vereinbarte Ausnützungsübertragung zwischen Parzellen ist baurechtlich wirksam, wenn sie in der Bewilligung des Bauvorhabens, das die zusätzliche Ausnützung in Anspruch nimmt, berücksichtigt wurde. Eine ausdrückliche Festhaltung in der Baubewilligung ist nicht zwingend erforderlich.
- BGer 1C_187/2019Eine Ausnahmebewilligung nach § 133 Abs. 1 lit. c PBG (Nachverdichtung) setzt voraus, dass die Unterschreitung von Grenzabständen der Realisierung zusätzlicher anrechenbarer Wohnflächen dient; nicht anrechenbare Räume (z. B. Untergeschoss) rechtfertigen keine Ausnahme.
- BGer 1C_461/2018Die Vorinstanz hat die Gebäudehöhe und die Einhaltung der kantonalen Drittelsregelung für Dachaufbauten ohne Willkür beurteilt. Die Beschwerde gegen die Baubewilligung ist daher unbegründet.
- BGer 1C_598/2018Die Gemeinde darf in willkürfreier Anwendung kantonaler Bauvorschriften (hier Art. 59 BZR) eine geschlossene Bauweise verlangen, selbst wenn sie zuvor eine offene Bauweise zugelassen hat, sofern sich die rechtlichen oder tatsächlichen Umstände geändert haben. Eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes liegt nicht vor, wenn die Behörde…
- BGer 1C_431/2018Der Einbau eines zweiten Hammerwerks in einer Hammerschmiede stellt eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung dar, wenn damit eine mehr als geringfügige Zunahme an Immissionen verbunden ist. Der Anspruch auf ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ist nicht verwirkt, wenn keine kürzere Verwirkungsfrist als 30 Jahre…
- BGer 1C_160/2019Die Auslegung von § 16 Abs. 2 lit. e aV PBG (Kanton Zug) durch die Vorinstanz, wonach für die Nichtanrechnung von Flächen bei der Ausnützungsziffer allein die Voraussetzungen 'weniger als 15% der anrechenbaren Geschossflächen' und 'Fehlen heiztechnischer Installationen' massgebend sind, ist nicht willkürlich.
- BGer 1C_581/2018Im Baubewilligungsverfahren können Nutzungspläne wie Gestaltungspläne nicht vorfrageweise überprüft werden, sofern keine geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegen. Die Vorinstanz darf den Grünflächennachweis für eine gesamte Bauparzelle im Verfahren für ein späteres Gebäude verlangen, wenn dies sachgerecht ist.
- BGer 1C_617/2018Die kommunale Baubehörde darf bei unbestimmten Rechtsbegriffen wie der Hauptwohnseite nach Art. 11.2 BZO einen Beurteilungsspielraum ausüben, sofern sie ihre Abwägung ausreichend begründet und die Vorinstanz diese willkürfrei überprüft.
- BGer 1C_86/2019Die Verwirkungsfrist nach § 213 Abs. 3 PBG/ZH führt nicht zu einer definitiven Nichtunterschutzstellung, sondern erfordert bei Anfechtung durch Dritte eine umfassende Überprüfung der Schutzwürdigkeit durch die Gemeinde unter Einholung eines neutralen Gutachtens und Interessenabwägung.
- BGer 1C_75/2018Die Genehmigung eines privaten Gestaltungsplans kann auch ohne Durchführung eines Konkurrenzverfahrens erfolgen, wenn die städtebaulichen Ziele auf andere Weise erreicht werden. Die Beurteilung der Gesamtwirkung eines Gestaltungsplans obliegt der Behörde und ist nur auf Willkür überprüfbar.
- BGer 1C_115/2018Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erst im bundesgerichtlichen Verfahren vorgebracht wird und dies gegen Treu und Glauben verstösst.
- BGer 1C_107/2018Die Einsprache- und Beschwerdelegitimation von Privatpersonen und Nachbargemeinden gegen eine Baubewilligung für ein Bundesasylzentrum ist zu verneinen, wenn keine spezifische Betroffenheit durch Immissionen oder hoheitliche Interessen nachweisbar ist.
- BGer 1C_187/2018Das Bundesgericht tritt auf eine ungenügend begründete Beschwerde nicht ein, da die Sachverhalts- und Verfassungsrügen nicht substanziiert vorgebracht wurden.
- BGer 1C_37/2018Die Vorinstanz hat die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus mit Tiefgarage in der Wohnzone W2 zu Recht erteilt. Die Rügen der Beschwerdeführer zu Ausstandsregeln, Protokollierung, Ausnützungsziffer und Verunstaltungsverbot erweisen sich als unbegründet.
- BGer 1C_549/2017Eine Baubewilligung innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Lärmimmissionen gemäss Lärmgutachten die Grenzwerte einhalten und die planungsrechtlichen Vorgaben (z. B. Grünflächenziffer) erfüllt sind. Die Vorinstanz darf auf ein separates Lärmgutachten abstellen, sofern dieses alle relevanten Schallquellen berücksichtigt.
- BGer 1C_541/2017Die Auslegung von Gestaltungsplanvorschriften durch kommunale Behörden geniesst einen erheblichen Beurteilungsspielraum. Eine kantonale Instanz überschreitet diesen Spielraum, wenn sie eine Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut und Zweck auf nicht erfasste Sachverhalte anwendet.
- BGer 1C_348/2017Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Immissionsgrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbilds oder von Schutzobjekten nach NHG vorliegt.
- BGer 1C_343/2017Die Bewilligung eines Balkonturms an einem vorschriftswidrigen Gebäude ist zulässig, wenn keine neuen oder weitergehenden Abweichungen von Bauvorschriften entstehen und die Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG die Vorteile der Bauherrschaft überwiegen lässt.
- BGer 1C_254/2017Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann als geheilt gelten, wenn die betroffene Partei vor einer Rechtsmittelinstanz, die Sachverhalt und Rechtslage frei prüft, Gehör findet. Bei der Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage sind die Vorgaben der NISV und der NISV-Vollzugsempfehlung einzuhalten, wobei…
- BGer 1C_171/2017Die Bestandesgarantie nach Art. 24c RPG schützt nur Bauten, deren Identität im Wesentlichen gewahrt bleibt; eine Umnutzung zu Wohnzwecken mit Einbau sanitärer Einrichtungen und Heizung in einer Scheune in der Landwirtschaftszone stellt keine teilweise Änderung dar. Der Rückbauanspruch der Behörden ist nicht verwirkt, wenn der Bauherr…
- BGer 1C_292/2017Der Eigentümer eines Grundstücks hat als Zustandsstörer für einen rechtswidrigen Zustand auf seinem Grundstück einzustehen, unabhängig davon, wer diesen verursacht hat. Die Behörde darf ihr Ermessen bei der Auswahl des Störers ausüben, sofern sie nicht willkürlich handelt.
- BGer 1C_425/2016Die Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstandes kann als Ausnahmebewilligung bewilligt werden, wenn besondere Umstände vorliegen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
- BGer 1C_400/2016Ein Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungskosten besteht nur, wenn die Einreichung eines Baugesuchs Anlass zur Änderung der baurechtlichen Vorschriften gab, um das Vorhaben zu verhindern, oder wenn Zusicherungen auf den Fortbestand der Bauvorschriften erteilt wurden. Eine Planungszone zur Sicherung künftiger…
- BGer 1C_327/2016Eine Baubewilligung kann in Teilschritten ergehen, wenn der bewilligte Teil unabhängig vom nicht bewilligten Teil beurteilt werden kann. Die separate Genehmigung von Farben und Materialien ist zulässig, sofern die dreidimensionale Eingliederung des Baukörpers bereits hinreichend geprüft wurde.
- BGer 1C_432/2016Die Baubewilligung für eine Mobilfunkantennenanlage auf einem Gebäude in der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Anlage sich gestalterisch befriedigend in die heterogene Umgebung einordnen lässt und die baurechtlichen Vorgaben zu Dachaufbauten eingehalten werden.
- BGer 1C_157/2016Die Auslegung des Begriffs des gewachsenen Terrains im kantonalen Bau- und Planungsrecht ist nicht willkürlich, wenn sie sich auf eine nachvollziehbare und logische Rechtsprechung stützt und keine baupolizeilich unhaltbaren Ergebnisse zur Folge hat.
- BGer 1C_126/2016Die Anrechnung von als Fitnessräume ausgewiesenen Flächen an die Ausnützungsziffer ist zulässig, wenn diese Räume aufgrund ihrer objektiven Eignung (z. B. Belichtung, Grösse) für eine spätere Wohnnutzung geeignet sind, selbst wenn sie gemäss kantonalem Recht grundsätzlich von der Anrechnung ausgenommen sind.
- BGer 1C_117/2016Ein Bauvorhaben in der Wohn- und Geschäftszone ist bewilligungsfähig, wenn es geschützte Kulturdenkmäler in ihrem Wert oder ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt und keine Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbilds verursacht. Die räumliche Schutzbereichsabgrenzung für Einzelobjekte kann auf das Objekt selbst beschränkt sein, sofern…
- BGer 1C_34/2016Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Eigentumsschutzes der Grundeigentümer aus, da das öffentliche Interesse an einem zusätzlichen Aussichtspunkt an einer unattraktiven Lage als geringfügig eingestuft wurde und der Eingriff in das Eigentum unverhältnismässig war.
- BGer 1C_299/2015Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einer unbewilligten Überschreitung der zulässigen Attikageschossfläche ist verhältnismässig, wenn die Abweichung erheblich ist und gewichtige öffentliche Interessen (Rechtsgleichheit, bauliche Ordnung) überwiegen, selbst bei fehlendem guten Glauben des Bauherrn.
- BGer 1C_540/2015Die Beschwerdebefugnis eines Nachbarn gegen eine Baubewilligung setzt eine spezifische Beziehungsnähe und ein schutzwürdiges Interesse voraus; bei einer Entfernung von über 100 m muss eine besondere Betroffenheit glaubhaft gemacht werden.
- BGer 1C_517/2014Ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. Die Beurteilung der Existenzfähigkeit erfordert ein plausibles Betriebskonzept, das die Produktionsziele, Erträge, Aufwendungen und Finanzierung der Investitionen schlüssig darlegt.
- BGer 1C_462/2015Ein Wiedererwägungsgesuch gegen eine rechtskräftige Rückbauverfügung setzt eine wesentliche und entscheidrelevante Änderung der Sach- oder Rechtslage voraus. Bloße Behauptungen ohne substanziierte Belege genügen nicht, um eine Abweichung von der Rückbauanordnung zu rechtfertigen.
- BGer 1C_107/2010Die Beeinträchtigung eines wichtigen Naherholungsgebiets durch Lärmimmissionen des Modellsegelflugschleppbetriebs überwiegt das private Interesse an der Ausübung des Hobbys, selbst bei befristeter Bewilligung und restriktiven Auflagen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.