Entscheide zu Art. 103 lit. b OG
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- BGer 1A.17/2004Die Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG gilt nur für rechtmässig erstellte Bauten; bei rechtswidrigen Bauten beschränkt sich der Vertrauensschutz auf die Duldung des Bestands ohne Anspruch auf Erweiterung oder Wiederaufbau.
- BGer BGE 120 IB 48Ein Vorentscheid über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Siedlung in der Landwirtschaftszone ohne Ausschreibung verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, da der Rechtsschutz Dritter nicht gewährleistet ist.
- BGer BGE 117 IB 325Die Interessenabwägung nach Art. 26 FPolV muss umfassend und durch die nämliche Behörde erfolgen; eine Aufteilung in Grundsatz- und Detailentscheide oder mangelnde Koordination mit anderen Bewilligungsverfahren verletzt das Bundesrecht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.