Bestimmung · 6 Entscheide

Art. 100 Abs. 1 LTF

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 100 Abs. 1 LTF

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_412/202019.05.2021 · AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung eines dauerhaften Parkplatzes für ein Einkaufszentrum ist unzulässig, wenn die Strasseninfrastruktur die zusätzliche Verkehrsbelastung nicht aufnehmen kann (Art. 53 LStr/TI).
  2. BGer 1C_433/201821.09.2018 · AbgewiesenDie Höhe eines Bauwerks ist gemäss Art. 40 Abs. 1 LE TI vom systematisch gestalteten Gelände bis zur Oberkante der Dachrinne oder des Geländers zu messen. Ein 17 cm höherer Sockel an der Grenze, der keine zusätzliche vertikale Ausdehnung der Fassade bewirkt, stellt keinen relevanten Eingriff in die zulässige Bauhöhe dar.
  3. BGer 1C_630/201722.01.2018 · AbgewiesenEin gegen eine formelle Unzulässigkeitserklärung gerichteter Rekurs ist nur dann zulässig, wenn die Vorinstanz die formellen Voraussetzungen willkürlich verneint hat. Die kantonale Zuständigkeit für die Anfechtung von Nutzungsplänen liegt beim Regierungsrat, nicht beim Verwaltungsgericht.
  4. BGer 1C_58/201602.06.2016 · AbgewiesenEin Gemeinde-Rekurs gegen eine kantonale Baubewilligung für Mobilfunkantennen ist unzulässig, wenn die Beschwerde nicht hinreichend begründet wird und sich nicht mit den massgeblichen kantonalen Normen auseinandersetzt.
  5. BGer 1C_338/201504.05.2016 · GutgeheissenDas Bundesgericht hebt eine Baubewilligung auf, weil die kantonale Instanz ohne Anhörung der Parteien wesentliche Projektänderungen (Höhenanpassungen) direkt vorgenommen hat, was gegen das rechtliche Gehör verstösst. Derogationen im Baurecht müssen restriktiv gehandhabt und hinreichend motiviert werden.
  6. BGer 1C_593/201404.01.2016 · GutgeheissenEin Wiederherstellungsbefehl für illegal ausgeführte Aussenanlagen ist rechtmässig, wenn die Bauherrschaft trotz Aufforderung keine Sanierungsbewilligung einreicht und die Werke auf fremdem Grund liegen. Die Prüfung einer Sanierungsbewilligung ist entbehrlich, wenn diese offensichtlich nicht erteilt werden kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.