Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 1 Abs. 2 lit. b LAT

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 1 Abs. 2 lit. b LAT

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_410/202204.12.2023 · AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer Parzelle ist rechtmässig, wenn sie der Vermeidung von Planungshemmnissen dient und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone.
  2. BGer 1C_234/202115.09.2022 · AbgewiesenEin Quartierplan mit einer Dichte von 180 Einwohner + Arbeitsplätze pro Hektare und einem IUS von 0.9 entspricht den Mindestanforderungen des kantonalen Richtplans (Massnahme A11 PDCn) und den Bundesvorgaben zur Innenentwicklung und Verdichtung. Die Integration der geplanten Bauten in das bestehende Siedlungsgefüge ist nicht willkürlich…
  3. BGer 1C_190/202009.02.2021 · RückweisungEin manifestes Überschreiten des demografischen Potenzials bis 2036 kann eine Anpassung der Bauzonenplanung erfordern und muss im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 21 Abs. 2 LAT berücksichtigt werden, insbesondere wenn dies auf eine nicht bedarfsgerechte Entwicklung hinweist.
  4. BGer 1C_429/201830.09.2019 · AbgewiesenEin Baugesuch kann auch bei Zonenkonformität verweigert werden, wenn eine geplante Planungsanpassung (z. B. Zone réservée) durch das Vorhaben beeinträchtigt würde. Die Anwendung kantonaler Blockadevorschriften (Art. 77 LATC) ist zulässig, solange sie nicht willkürlich ist.
  5. BGer 1C_555/201530.03.2016 · AbgewiesenEin Gemeindeexekutiv muss sich nicht generell wegen Eigentums an betroffenen Parzellen oder wegen einer bedingten Verkaufsabsicht von der Baubewilligung für ein gemeindeeigenes Projekt befangen erklären, sofern keine persönlichen Interessen der Mitglieder vorliegen und das Projekt im öffentlichen Interesse liegt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.